Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Zoll findet bei Kontrolle knapp 28.000 Euro

Kontrollbeamte des Hauptzollamts Hamburg stellen Bargeld sicher

Im Rahmen eines Streifendienstes kontrollierten Beamte des Zolls bereits letzte Woche am 25. November 2021 ein privates Fahrzeug mit belgischen Kennzeichen auf dem Rastplatz Hamburg-Stillhorn.

"Im Verlauf der Kontrolle wurden die zwei Insassen nach mitgeführten Waren befragt," erläuterte Oliver Bachmann vom Hauptzollamt Hamburg. "Tatsächlich wurde das Mitführen von 15.000 Euro Bargeld zum Zweck eines Autokaufs in der Hamburger Innenstadt angegeben. Die weitere Durchsuchung des Fahrzeugs brachte jedoch noch zusätzliche 12.490 Euro zum Vorschein. Spontan wurde auch für dieses Bargeld eine Begründung geliefert. Auch hier sollte ein Fahrzeug in Hamburg für einen Bekannten erworben werden," führte Bachmann aus.

Da recht konkrete Angaben zu dem ersten Kaufinteresse gemacht wurden, überprüften die Beamten die vermeintlichen Verkaufsangaben. Das Ergebnis war jedoch negativ. Daraufhin wurde für die weiteren Ermittlungen das Zollfahndungsamt Hamburg hinzugezogen. Weil der gesamte Sachverhalt doch sehr konstruiert klang, wurden ein Clearingverfahren eingeleitet und das Bargeld sichergestellt. Die entsprechenden Ermittlungen dauern noch an.

Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen an Grenzen und im Landesinnern die Einhaltung der Anmeldepflicht. So müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr auf Befragen mündlich angezeigt werden. Bei Reisen aus einem oder in ein Drittland müssen Reisende die Barmittel sogar von sich aus anmelden. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.

Verstöße gegen die Anmeldepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.

Im Clearingverfahren kann beispielsweise geklärt werden, ob die Angaben des Beteiligten schlüssig belegt werden können. Ergeben sich dabei jedoch Hinweise darauf, dass die Barmittel aus Straftaten stammen könnten, so werden die Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen