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Giftschlangen geschmuggelt

Giftschlangen geschmuggelt

  • Ort und Datum : Singen, 23. Mai 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Singen

  • StrasseHausnummerMaggistraße 3
  • PLZOrt78224 Singen (Hohentwiel)

47 lebende Tiere, darunter zum Teil artengeschützte, hochgiftige Schlangen, versuchte ein 36-jähriger Ukrainer in seinem Pkw Mitte April 2025 über das Zollamt Bietingen einzuschmuggeln.

Bei einer Kontrolle der Bundespolizei entdeckten die Beamten diverse Reisekoffer, Boxen aus Styropor und Pappboxen im Kia eines Reisenden. Nach Aussage des Mannes würden sich darin Kleidung, Süßigkeiten und Geschenke für Bekannte und Familie in der Ukraine befinden. Tatsächlich waren allesamt mit kleinen Plastikboxen gefüllt, in denen sich lebende Tiere befanden.

Unter den Tieren waren neben 16 Schlangen, unter anderem auch Streifengrasmäuse, Frösche, Geckos und Agamen sowie Tausendfüßler, Spinnen und Krebse.

Die hinzugezogene Zollstreife stellte bei acht Schlangen fest, dass sie dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen und einen besonderen Schutzstatus genießen. Ohne eine sogenannte CITES-Bescheinigung ist die Einfuhr nicht zulässig. Diese konnte der Fahrer nicht vorlegen.

Besondere Vorkehrungen, um ein Verrutschen der Behältnisse im Fahrzeug zu verhindern, gab es nicht. Die Deckel der Plastikbehältnisse, in denen die Tiere transportiert wurden, waren lediglich mir Kreppklebeband und Haushaltsgummi gesichert. Auf einzelnen Verpackungen mit Schlangen war mit Filzstift "Venemouse" - übersetzt: giftig - geschrieben.

"Drei Kobra-Arten, eine Klapperschlange und eine Mexikanische Mokassinotter, befanden sich unter den Tieren. All diese Schlangen sind hochgiftig. Ihr Biss kann ohne das entsprechende Gegengift tödlich enden", erklärte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen.

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Tiere wurden sichergestellt und bis auf Weiteres bei einer Reptilienauffangstation untergebracht.

Die weitere Bearbeitung des Strafverfahrens übernahm das Zollfahndungsamt Stuttgart.

Zusatzinformation

Das Artenschutzrecht stellt ganze Populationen bestimmter Arten unter Schutz, um so deren Aussterben zu verhindern. Betroffen sind Pflanzen und Tiere in ihren natürlichen Beständen.

Der Artenschutz leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und nicht zuletzt zur Stabilität des gesamten Ökosystems.

Viele Tiere und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Täglich sterben weltweit bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Mit jeder ausgestorbenen Art wird unsere Welt ärmer an Genen, Farben, Formen und Geräuschen. Der Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier sind die Hauptgründe für das Artensterben. Der internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Heute sind weltweit mehr als 6.600 Tier- und 34.300 Pflanzenarten und die daraus gewonnenen Erzeugnisse geschützt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik "Privatpersonen" oder beim Bundesamt für Naturschutz.

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