- Ort und Datum : Augsburg, 22. Mai 2025
Mehr als 6.600 Tier- und 34.300 Pflanzenarten und die daraus gewonnenen Erzeugnisse sind geschützt. Dennoch sterben täglich weltweit bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus.
Der Zoll überwacht die strengen Vorschriften wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und trägt dazu bei, die Artenvielfalt der Natur zu bewahren.
Ausgestopfte Tiere, Gegenstände, die aus Tierteilen hergestellt wurden oder durch ihre Fremdartigkeit faszinierend wirkende Pflanzen, können anziehend wirken. Oft werden solche Souvenirs auf Urlaubsreisen angeboten. Doch es ist äußerste Vorsicht geboten.
Möglicherweise sind diese Tiere oder Pflanzen artengeschützt. Das sind sie auch, wenn sie bereits tot oder nur noch Teile davon vorhanden sind. Über das ganze Jahr verteilt - jedoch hauptsächlich in den Hauptreisezeiten - müssen artengeschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Gegenstände vom Zoll beschlagnahmt werden.
So haben Zöllner am Flughafen Memmingerberg kürzlich sechs Steinkorallen beschlagnahmt. Eine Familie kehrte aus ihrem Urlaub aus Ägypten zurück und führte keine Genehmigung für die Korallen mit. Bei der Zollkontrolle gaben sie an, dass sie als Reiseandenken gedacht seien. Ihnen war nicht bekannt, dass diese Arten geschützt sind.
"Dieser Fall zeigt, dass Urlauber artengeschützte Tiere oft aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen", so Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamts Augsburg.
