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22. Mai 2024 - Internationaler Tag der biologischen Vielfalt

Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen wirkt der Zoll bei der Überwachung der Einhaltung artenschutzrechtlicher Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittstaaten mit. Rund 6.600 Tierarten und 34.300 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit knapp 1.300 Mal fündig und beschlagnahmten 4.473 Kilogramm sowie über 54.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren.

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Bremen daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.

"Im Zweifelsfall verzichten Sie im Urlaub auf den Kauf eines Souvenirs, wenn darin tierisches oder pflanzliches Material verarbeitet worden ist", rät Volker von Maurich, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bremen. "Sammeln Sie lieber Eindrücke statt Andenken."

Zusatzinformation

Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auf unserer Website unter anderem in der Rubrik "Privatpersonen" im Bereich "Reisen" sowie auf der Website "Artenschutz im Urlaub".

Artenschutz
Artenschutz im Urlaub

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