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Strandmitbringsel mit Folgen

Zoll beschlagnahmt 29 Bruchstücke geschützter Korallen

Anfang der Woche fand der Zoll am Flughafen BER im Gepäck einer Reisenden insgesamt 29 Bruchstücke geschützter Korallen. Die 41-jährige Deutsche war von Singapur nach Deutschland gereist und hatte am Flughafen den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren benutzt. Hierbei führte sie die Korallen in ihrem Gepäck mit.

Aufgefallen war die Reisende durch den Einsatz der Zollhündin Roxy, eine auf Artenschutz spezialisierte Spürhündin des Hauptzollamts Potsdam, die bereits zuvor bei einem Rucksack der Reisenden einen möglichen Artenschutzverstoß anzeigte.

Bei der anschließenden Kontrolle des Gepäcks entdeckten die Zöllner*innen dann die Korallen, unter denen sich mindestens sieben verschiedene Arten von Steinkorallen befanden.

Die Reisende erklärte, dass sie die Korallen am Strand gefunden hatte und diese für dekorative Zwecke mit nach Hause nehmen wollte. Eine erforderliche Genehmigung zur Einfuhr konnte sie nicht vorlegen, sodass die Korallen vom Zoll beschlagnahmt wurden.

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