- Ort und Datum : Essen, 23. Mai 2022
Am 19. Mai 2022 durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamts Essen zwei Objekte in Essen und stellten insgesamt 78 artengeschützte Stieglitze, Bluthänflinge und Ammern sicher.
Einem anonymen Hinweis zufolge sollten in einer Essener Kleingartenanlage eingeschmuggelte artengeschützte Stieglitze unerlaubt gehalten und gehandelt werden.
Daraufhin nahmen die Zollfahnder*innen aus Essen die Ermittlungen auf und identifizierten sowohl eine Laube im Essener Norden als auch deren Besitzer, einen 57-jährigen Essener.
Im August 2021 kontrollierte die Stadt Essen die verdächtige Parzelle und stellte 57 artengeschützte Stieglitze fest, deren legale Herkunft nicht nachgewiesen werden konnte.
Darüber hinaus ergab sich der Verdacht der Manipulation der Kennzeichnungsringe. Die Essener Behörden beschlagnahmten die Singvögel und sprachen gegen den Beschuldigten ein Verfügungsverbot aus.
Da bis zum jetzigen Zeitpunkt durch den Beschuldigte keine legalen Herkunfts- und Einfuhrnachweise für die Stieglitze erbracht werden konnten, durchsuchten die Essener Fahnder*innen mit Unterstützung der Stadt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Essen am 19. Mai 2022 die Kleingartenparzelle und die Wohnanschrift des Beschuldigten.
In den Objekten wurden lebend 41 Stieglitze, 1 Bluthänfling und 2 Ammern sowie 34 tote Stieglitze und diverse weitere Beweismittel sichergestellt.
Die sichergestellten Singvögel wurden in die Obhut einer Vogelstation gegeben beziehungsweise vier überlebensfähige Tiere in die unmittelbare Freiheit entlassen.
"Nicht nur zum Tag der biologischen Vielfalt: Verzichten Sie immer auf geschützte Tiere und Pflanzen in jeglicher Form! Nur wenn die Nachfrage ausbleibt, wird der Markt für den zerstörerischen illegalen Artenhandel austrocknen", sagte Christian Seipenbusch, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Essen.