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Artenschutzspürhund entdeckt Seepferdchen

Fünf Kilogramm der getrockneten Tiere am Flughafen Leipzig/Halle sichergestellt

Karton mit getrockneten Seepferdchen

Am 16. Juni 2022 stellte der Zoll am Flughafen Leipzig/Halle bei der Kontrolle einer Luftfrachtsendung 844 Seepferdchen mit einem Gewicht von insgesamt rund fünf Kilogramm sicher. Das Paket sollte aus dem Senegal über Deutschland nach Laos transportiert werden.

Der bei der Kontrolle eingesetzte Artenschutzspürhund zeigte an dem Packstück an, was die Aufmerksamkeit der Zöllnerinnen und Zöllner auf den Inhalt der Sendung lenkte. Beim Öffnen kamen 844 getrocknete Seepferdchen zum Vorschein.

Detailaufnahme mit drei der artengeschützten Seepferdchen

Seepferdchen (lateinisch Hippocampus) zählen zu den gefährdeten Tierarten und unterliegen dem Schutz nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Dem Pulver aus getrockneten Seepferdchen wird in östlichen Regionen eine heilende und potenzsteigernde Wirkung nachgesagt.

Zusatzinformation

Der Zoll leistet mit seinen Kontrollen einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt von Tier- und Pflanzenwelt. Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Dresden stellten 2021 in 212 Fällen insgesamt 1.965 artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte sicher.

Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Die widerrechtliche Ein- oder Durchfuhr stellt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

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