Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Einen gegrillten Steppenwaran, bitte!

Zoll am Düsseldorfer Flughafen stellt artengeschützten Waran sicher

Gegrillter Steppenwaran

Einen für den Verzehr komplett zubereiteten Waran stellten Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts Düsseldorf Flughafen am 29. Juli 2022 sicher. Das gegrillte Tier war Teil einer Frachtsendung aus Nigeria und für eine Privatperson in Wuppertal bestimmt.

Die für europäische Verhältnisse eher ungewöhnliche Delikatesse entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner bei der Kontrolle der Frachtsendung aus Nigeria, die außerdem noch Haarteile, Gewürze und verschiedene Textilien enthielt.

Warane sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfasst und genießen dort die zweithöchste Schutzstufe. Eine Einfuhr wäre daher nur mit einer sogenannten CITES-Bescheinigung möglich, die der Einführer nicht vorlegen konnte.

Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen der illegalen Einfuhr einer geschützten Art. Der Steppenwaran wurde entsorgt.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen