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Schmuggel geschützter Pflanzenerzeugnisse

Gemahlene Kostuswurzel im Gepäck

Auf der Rückreise aus Nordafrika wurde Anfang Februar 2021 ein 47-jähriger Mann mit Wohnsitz in Düsseldorf von einer Streife des Hauptzollamts Lörrach am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn gestoppt und gab auf die Frage der Zöllner nach mitgebrachten und zollpflichtigen Waren an, er habe nichts dabei. Bei der anschließenden Fahrzeug- und Gepäckkontrolle fanden die Beamten sechs Päckchen, die jeweils zwanzig Gramm gemahlene Kostuswurzel enthielten.

Die Pflanze, die in der traditionellen chinesischen und indischen Medizin verwendet wird, ist in einem Gebiet von Indien, nach Pakistan sowie über den Himalaya bis nach China verbreitet und als vom Aussterben bedroht kategorisiert. Für sie gilt deshalb ein hoher Artenschutzstandard.

Zur Einfuhr nach Deutschland hätte der Reisende in jedem Fall eine Einfuhrgenehmigung vorweisen müssen. Er habe davon nichts gewusst, das Pulver sei für seine Mutter bestimmt, gab dieser an. Auch wenn seine Aussage glaubwürdig schien, blieb ihm die Einleitung eines Strafverfahrens und die Beschlagnahme des Pulvers nicht erspart. Er durfte anschließend seine Reise fortsetzen.

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