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22. Mai 2021- Internationaler Tag der biologischen Vielfalt

Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

Wolfsfell

Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.200 Mal fündig und beschlagnahmten knapp 144 Kilogramm sowie 119.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte.

Beispielsweise haben die Zolleinsatzkräfte am Hamburger Flughafen Ende April 2021 ein Wolfsfell aufgegriffen.

Der aus Afghanistan kommende Reisende (31) wurde beim Durchqueren des Durchgangs für anmeldefreie Waren, dem sogenannten grünen Kanal, einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde das Wolfsfell im Reisegepäck festgestellt. Der Reisende gab an, den Pelz in Afghanistan als Geschenk für eine in Deutschland lebende Person gekauft zu haben, welche ihre Rückenschmerzen damit behandeln will. Die für die Einfuhr des Fells nötigen Papiere führte er nicht mit.

Da am Tag der Einreise nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden konnte, ob es sich um das Fell eines Wolfes handelt, wurde der Pelz beim Zoll am Flughafen Hamburg verwahrt. Ein Gutachten des Zentrums für Naturwissenschaft der Universität Hamburg bestätigt nunmehr, dass das unprofessionell gegerbte Fell von einem Wolf stammt.

Das Wolfsfell wurde beschlagnahmt und ein Steuerstrafverfahren gegen den Reisenden eingeleitet.

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Itzehoe daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören. "Reisende in ferne und nahe Urlaubsländer sollten Tiere und Pflanzen oder Gegenstände daraus in den Urlaubsländern weder kaufen noch sammeln und natürlich gar nicht erst mitbringen. Sie können in den meisten Fällen nicht einschätzen, ob diese Sachen von geschützten Tieren und Pflanzen stammen. Die Reisenden leisten damit einen echten Beitrag zum Artenschutz und ersparen sich auch Ärger beim Zoll," meinte Thomas Gartsch, der Pressesprecher des Hauptzollamts Itzehoe.

Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auf der Website www.artenschutz-online.de und auf unserer Website, unter anderem im Bereich "Reisen".

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