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Zoll beschlagnahmt Schaukästen mit Schmetterlingen

Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen festgestellt

Geschützter Schmetterling im Schaukasten

Bereits Mitte Juni 2021 wollte eine Frau aus Neumünster über den Hamburger Hafen 100 präparierte Schmetterlinge in Schaukästen einführen.

"Die Warensendung wurde in Thailand auf den Weg gebracht und war offensichtlich für den Online-Handel gedacht. Doch dabei hat sie die Rechnung ohne den Zoll gemacht", so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg.

"Die angeordnete Überprüfung ergab, dass die Schmetterlinge der Familie 'Trogonoptera spp.' zuzuordnen sind. Diese sind gemäß Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Deshalb ist für die Einfuhr eine artenschutzrechtliche Genehmigung erforderlich", führt Preising weiter aus. "Da es sich bei den Schmetterlingen aber um eine Wildentnahme aus Malaysia handelte, konnte eine solche Genehmigung nicht vorgelegt werden. Die präparierten Schmetterlinge wurden beschlagnahmt."

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