Erhitzter Tabak nach § 1 Abs. 2a Tabaksteuergesetz (TabStG) ist stückweise und einzeln portionierter Rauchtabak (sogenannte Sticks), der dazu geeignet ist, durch Inhalation eines in einer Vorrichtung (sogenannte Device) erzeugten Aerosols oder Rauches konsumiert zu werden.
Stückweise und einzeln portionierter Tabak, der sich auch ohne Vorrichtung (Device) zum Rauchen in mehreren Zügen (wie bei Zigaretten) eignet, ist auch weiterhin tabaksteuerrechtlich als Zigarette einzuordnen. Ist dies nicht der Fall, weil z.B. eine vorhandene Aluminiumummantelung das Abrauchen verhindert, handelt es sich um erhitzten Tabak.