auch: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Es handelt sich bei einem AEO um einen besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten. Die Zuverlässigkeit wird anhand folgender Kriterien bewertet:
- Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
- zufriedenstellendes Buchführungssystem
- Zahlungsfähigkeit
- gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards
Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen bzw. Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.