Zoll

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AEO (Authorised Economic Operator)

auch: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Es handelt sich bei einem AEO um einen besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten. Die Zuverlässigkeit wird anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
  • zufriedenstellendes Buchführungssystem
  • Zahlungsfähigkeit
  • gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards

Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen bzw. Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.

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