- Datum: : 09.05.2025
- Thema: : Zölle
Seit dem 1. März 2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF für Wirtschaftsbeteiligte ausschließlich elektronisch über das System PoUS ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiederverbringung in das Zollgebiet der Union verwendet. Die Umstellung erfolgte sowohl für das Normalverfahren als auch für das vereinfachte Verfahren unter Inanspruchnahme der Bewilligung eines zugelassenen Ausstellers.
Rechnungen oder Beförderungspapiere mit einem Wert von mehr als 15.000 Euro können bisher weiterhin als Statusnachweise genutzt werden. Diese sind jedoch nur noch bis zum 30. Juni 2025 als Statusnachweise zugelassen, ab dem 1. Juli 2025 ist das System PoUS zu verwenden.
Reisenden, die keine Wirtschaftsbeteiligte sind, ist es weiterhin freigestellt, den Nachweis der Unionswareneigenschaft im System unter Zuhilfenahme eines Zollvertreters zu beantragen oder ein Papierformular zu verwenden. In Deutschland steht hierfür das Formular "0331 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Reiseverkehr) - Statuserfassungspapier" zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum System PoUS finden Sie unter folgendem Link: