- Datum: : 12.02.2024
- Thema: : VuB
Aktuell werden vermehrt Lebensmittel (z.B. Schokolade, Honig, Pasten) bzw. Nahrungsergänzungsmittel (vor allem in Form von Tabletten) angeboten, welche nicht deklarierte synthetische Arzneimittelwirkstoffe, wie z.B. Sildenafil oder Tadalafil, enthalten.
Diese Waren werden durch die zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden als gefälschte Arzneimittel eingestuft.
Das Verbringen von gefälschten Arzneimitteln oder Wirkstoffen in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes ist grundsätzlich verboten und strafbar.
Die unwissentliche Einnahme von Arzneimittelwirkstoffen in unbekannter Konzentration birgt zudem eine unkalkulierbare Gefahr für die Gesundheit.
Bitte achten Sie genau darauf, was Sie auf einer Reise mit nach Hause nehmen oder im Internet bestellen.
Weitergehende Informationen zu Verboten und Beschränkungen bei Arzneimitteln finden Sie hier:
Arzneimittel