- Datum: : 01.05.2024
- Thema: : Steuern, Luftverkehrsteuer
Mit Ablauf des 30. April 2024 tritt die Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung vom 24. November 2023 (BGBl.2023 I Nr. 333) außer Kraft und die in § 11 Abs. 1 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) geregelten Steuersätze werden aufgrund des Artikel 1 des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 27. März 2024 erhöht. Das Gesetz tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
Es gelten ab dem 1. Mai 2024 folgende Steuersätze:
Entfernungskategorie | Steuersätze ab Mai 2024 |
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1. Distanzklasse: EU-Mitgliedstaaten und EU-Beitrittskandidaten/EFTA-Mitgliedstaaten, entfernungsentsprechende Drittstaaten | 15,53 Euro |
2. Distanzklasse: Zielländer bis zu 6.000 km entfernt, die nicht in die 1. Distanzklasse fallen | 39,34 Euro |
3. Distanzklasse: Andere Länder | 70,83 Euro |
Der ermäßigte Steuersatz für Inselflüge nach § 11 Abs. 3 LuftVStG beträgt 3,11 Euro für Abflüge ab dem 1. Mai 2024.
Das Formular 1110 (Luftverkehrsteueranmeldung) steht Ihnen voraussichtlich ab dem 1. Mai 2024 im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung sowie im Internet unter www.zoll.de zur Verfügung.