- Datum: : 25.03.2024
- Thema: : Zölle, Zoll-Portal
Für die Teilnahme an einer sogenannten System-to-System-Kommunikation, beispielsweise im Rahmen von ICS2, ist vor dem Produktivbetrieb die Durchführung eines Conformance-Tests erforderlich.
Ab dem 8. April 2024 wird hierfür im Zoll-Portal eine neue, zusätzliche Dienstleistung unter der Bezeichnung "EU-Trader-Portal - Conformance" zur Verfügung gestellt.
Bisherige Verfahrensweise
Bitte beachten Sie, dass es ab dem 28. März 2024 nicht mehr möglich ist mit der bisherigen Verfahrensweise Zugang zur Umgebung für den Conformance-Test zu erlangen. Es ist ab diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht mehr möglich ein Zertifikat in der alten Umgebung für den Conformance-Test zu hinterlegen.
Auswirkungen
Falls Sie
- bereits bisher Conformance-Tests durchgeführt haben und
- über ein "Geschäftskundenkonto" im Zoll-Portal verfügen
müssen Sie nichts veranlassen, da Ihre Daten in die neue Dienstleistung umgezogen werden.
Falls Sie sich gerade in der Durchführung eines Conformance-Tests befinden, z.B. in der Anwendung ICS2 Shared Trader Interface - Specific Trader Portal (STI-STP), gilt folgendes:
- Wenn Sie bereits das notwendige Zertifikat für die Kommunikation mit der EU-Kommission erfolgreich hinterlegt haben, ist die sogenannte System-to-System-Kommunikation für den Conformance-Test weiterhin möglich.
- Wenn Sie das notwendige Zertifikat für die Kommunikation mit der EU-Kommission noch nicht hinterlegt haben, ist die Hinterlegung erst ab dem 8. April 2024 in der neuen Dienstleistung mit der künftigen Verfahrensweise möglich.
Falls Sie in naher Zukunft einen Conformance-Test durchführen möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass die bisherige Verfahrensweise nur noch bis zum 28. März 2024 möglich ist.
Künftige Verfahrensweise
Ab dem 8. April 2024 erhalten Sie Zugang zur Umgebung für den Conformance-Test ausschließlich über die oben genannte neue Dienstleistung im Zoll-Portal. In dieser Dienstleistung müssen Sie das notwendige Zertifikat für die Kommunikation mit der EU-Kommission hinterlegen. Die Eröffnung eines Tickets beim Service Desk Zoll einschließlich der Einbindung eines speziellen Keystores in den Browser sind dann nicht mehr notwendig.
Bei Fragen steht Ihnen der Service Desk Zoll zur Verfügung.