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Abschaltung des Service "NKÄ-Auswerteläufe" (Nachträgliche Kontingent-Änderung) in ATLAS zum 1. Juli 2024; Erneute Inanspruchnahme von wiedereröffneten Zollkontingenten (First Come First Served) erfolgt auf Antrag

Datum: 16.04.2024Thema: Zölle, ATLAS

Der Service NKÄ-Auswerteläufe im IT-Fachverfahren ATLAS wird zum 1. Juli 2024 (Wartungsfenster nach Absprache Projekt ATLAS) eingestellt.

Zollkontingente (First Come First Served - FCFS) werden durch die Europäische Kommission verwaltet. Bereits erschöpfte Zollkontingente können unter bestimmten Voraussetzungen seitens der Kommission wiedereröffnet und damit nachträglich in Anspruch genommen werden (z.B. aufgrund von Rückgaben ungenutzter Mengen durch die Mitgliedstaaten).

Die neue Menge wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Wiedereröffnung des Zollkontingents für Ziehungen von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt. Für diese 10 Arbeitstage wird das entsprechende Kontingent gesperrt. Sobald die Wiedereröffnung seitens der Europäischen Kommission mitgeteilt wurde, können ungeachtet des Sperrdatums Anträge auf Gewährung der Zollkontingente gestellt werden. Diese können auch für Abfertigungen, bei denen auf Grund der Kontingenterschöpfung der Kontingentsatz nicht oder nur teilweise zur Anwendung kam, gestellt werden. Die Inanspruchnahme eines wiedereröffneten Zollkontingents hat grundsätzlich vom Anmelder im Rahmen eines Antrags auf Erlass bzw. Erstattung von Einfuhrabgaben nach den Vorschriften der Art. 116 ff. Unionszollkodex (UZK) zu erfolgen. Dieser Antrag kann rückwirkend gestellt werden, solange die in der einschlägigen Maßnahme oder im Zollkodex festgesetzten Fristen und Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 56 Abs. 3 Satz 2 UZK).

Ob ein Zollkontingent wiedereröffnet wird, ist sowohl der Internetseite der Europäischen Kommission als auch der Internetseite des EZT-Online zu entnehmen.

Konsultation Zollkontingente
EZT-Online Auskunftsanwendung

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