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Inbetriebnahme von ICS2 Release 3

Datum: 19.12.2023Thema: ATLAS, Zölle

Nachdem das Import Control System 2 bereits am 15. März 2021 mit Release 1 und am 1. März 2023 mit Release 2 für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung in Betrieb genommen worden sind, folgt im Zeitraum zwischen dem 3. Juni 2024 und dem 1. September 2025 die Inbetriebnahme des Releases 3.

Während die ersten beiden Releases nur den Luftverkehr (einschließlich Post- und Expresssendungen) betrafen, umfasst das Release 3 nunmehr den See-, Binnenschiffs-, Straßen- und Schienenverkehr.

Ab der Anwendung von ICS2 Release 3 sind somit die Angaben der summarischen Eingangsanmeldung für alle in das Zollgebiet der Union verbrachten Waren ein oder mehrere Datensätze sowie die Ankunftsmeldung an das "Shared Trader Interface" von ICS2 zu übermitteln.

Das "Shared Trader Interface" (STI) wird von der Europäischen Kommission betrieben. Unternehmen, die bisher über ATLAS-EAS summarische Eingangsanmeldungen abgeben, werden gebeten, die fachlichen und technischen Spezifikationen, Codelisten u.Ä. im Internetangebot der Europäischen Kommission aufzurufen und rechtzeitig die IT-Entwicklung vorzusehen. Auf den Webseiten der Europäischen Kommission sind auch FAQ zu ICS2 verfügbar.

Diese Bitte gilt auch für die in Art. 112 UZK-DA genannten Personen, die Hauskonnossemente ausstellen und die erforderlichen Informationen dem Beförderer nicht zur Verfügung stellen werden und somit Teildatensätze der summarischen Eingangsanmeldung gemäß Art. 127 UZK selbst übermitteln müssen ("multiple filing"). Bei Vorliegen eines Namenskonnossements muss zudem der angegebene Empfänger einen Teildatensatz der summarischen Eingangsanmeldung übermitteln, wenn zu dem Konnossement keine sonstigen Konnossemente gehören und der im Konnossement angegebene Empfänger der das Konnossement ausstellenden Person nicht die für die summarische Eingangsanmeldung erforderlichen Angaben zur Verfügung stellt.

Reedereien, Speditionen, Bahnunternehmen und gewerbliche Warenempfänger sollten daher prüfen, ob sie von der Einführung von ICS2 Release 3 betroffen sind.

Vor Produktivsetzung der Systeme der Wirtschaftsbeteiligten sind Conformance-Tests sowohl für die Anbindung an das System als auch für die ordnungsgemäße Datenübermittlung in eigener Zuständigkeit im Rahmen eines Self-Conformance-Tests gegenüber der Europäischen Kommission durchzuführen. Diese sollten rechtzeitig vor der Inbetriebnahme vereinbart werden, um eine fristgerechte Umsetzung nicht zu gefährden. Damit die Europäische Kommission die praktischen Vorkehrungen für diese Tests gewährleisten kann, werden alle betroffenen Wirtschaftsbeteiligten/Softwareanbieter gebeten, den Zeitraum für die Durchführung des Self-Conformance-Tests an den Service Desk Zoll (servicedesk@zoll.bund.de) unter Mitteilung ihrer EORI-Nummer zu übermitteln. Ihre Planungsdaten werden von der Generalzolldirektion gesammelt und der Europäischen Kommission bekannt gegeben. Informationen zur Vorbereitung und Durchführung des Conformance-Tests können dem auf CIRCABC veröffentlichten "ICS2 Conformance Test Organisation Document for Economic Operators for Release 3" entnommen werden.

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