Hauptzollamt Stuttgart Zollamt Zuffenhausen

Allgemein

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Ausfuhr

Hauptzollamt Stuttgart
Zollamt Zuffenhausen

Dienststellenschlüssel9554

Gottfried-Keller-Straße 22
70435 Stuttgart

Telefon:
0711 13685-0
Fax:
0711 13685-63
E-Mail:
poststelle.za-stuttgart-zuffenhausen@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja, ohne WC
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:30 - 15:30 Uhr
      Dienstag 07:30 - 15:30 Uhr
      Mittwoch 07:30 - 15:30 Uhr
      Donnerstag 07:30 - 15:30 Uhr
      Freitag 07:30 - 15:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 06.01.2025 - Heilige Drei Könige
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 19.06.2025 - Fronleichnam
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 01.11.2025 - Allerheiligen
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Stuttgart
    IBAN:
    DE61 6000 0000 0060 0010 00
    BIC:
    MARKDEF1600

    Zahlungsmöglichkeiten

    Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Stuttgart

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG (nur für den Eisenbahnverkehr mit der Schweiz)

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Baden-Württemberg
    Stadt oder Landkreis:
    Stuttgart, Stadtkreis
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Binnenland
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE009554
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Stuttgart

  • Verkehrsmittel:
    S-Bahn
    Bezeichnung:
    Linie S6
    Haltestelle:
    Neuwirtshaus (Porscheplatz)
    Anmerkung:
    ca. 10 Minuten Fußweg
    Verkehrsmittel:
    S-Bahn
    Bezeichnung:
    Linie S60
    Haltestelle:
    Neuwirtshaus (Porscheplatz)
    Anmerkung:
    ca. 10 Minuten Fußweg
    Verkehrsmittel:
    U-Bahn
    Bezeichnung:
    Linie U15
    Haltestelle:
    Salzwiesenweg
    Anmerkung:
    ca. 6 Minuten Fußweg

Kfz-Steuer

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