Hauptzollamt Stuttgart Zollamt Flughafen

Allgemein

Hauptzollamt Stuttgart
Zollamt Flughafen

Dienststellenschlüssel9555

Luftfrachtgebäude 605/6
70629 Stuttgart

Telefon:
0711 948-4820 (Abfertigung Fracht)
0711 948-2502 (Abfertigung Reiseverkehr)
Fax:
0228 30399-759
E-Mail:
poststelle.za-stuttgart-flughafen@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja, telefonische Terminabsprache erforderlich
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:30 - 17:00 Uhr Warenausfuhr: 07:00 - 23:00 Uhr
      Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr Warenausfuhr: 07:00 - 23:00 Uhr
      Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr Warenausfuhr: 07:00 - 23:00 Uhr
      Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr Warenausfuhr: 07:00 - 23:00 Uhr
      Freitag 07:30 - 17:00 Uhr Warenausfuhr: 07:00 - 23:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 06.01.2025 - Heilige Drei Könige
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 19.06.2025 - Fronleichnam
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 01.11.2025 - Allerheiligen
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Stuttgart
    IBAN:
    DE61 6000 0000 0060 0010 00
    BIC:
    MARKDEF1600

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Stuttgart

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV

    Abfertigung von Filmen, soweit für die Abgabenbemessung die Länge der Filme festzustellen ist

    Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG)
    Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB) möglich.

    Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anh. XI Teil A Nrn. 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH) Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

    Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
    - Traubensaft auch als offene Ware -

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Baden-Württemberg
    Stadt oder Landkreis:
    Stuttgart, Stadtkreis
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Flughafen
    Hauptverkehrsart:
    Luftverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE009555
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Stuttgart

    Untergeordnete Dienststellen
  • Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linie 36 (Bernhausen Bahnhof)
    Haltestelle:
    Bernhausen Luftfrachtzentrum West
    Anmerkung:
    ca. 5 Minuten Fußweg
    Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linie 36 (Echterdingen Bahnhof)
    Haltestelle:
    Bernhausen Luftfrachtzentrum West
    Anmerkung:
    ca. 5 Minuten Fußweg

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