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Hauptzollamt Stralsund
Zollamt Rostock

Dienststellenschlüssel 9104DS_Barrierefreiheit_Icon_AltText

Ost-West-Straße 12

18147 Rostock

Telefon:
0381 66672-0
0381 66672-31
Fax:
0381 66672-50
poststelle.za-rostock@zoll.bund.de
za-rostock@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
ja

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 05:00 - 22:00 Uhr
Dienstag 05:00 - 22:00 Uhr
Mittwoch 05:00 - 22:00 Uhr
Donnerstag 05:00 - 22:00 Uhr
Freitag 05:00 - 22:00 Uhr
Samstag 05:00 - 22:00 Uhr
Öffnungszeiten - Abholung von Postsendungen
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 06:00 - 20:00 Uhr
Dienstag 06:00 - 20:00 Uhr
Mittwoch 06:00 - 20:00 Uhr
Donnerstag 06:00 - 20:00 Uhr
Freitag 06:00 - 20:00 Uhr
Samstag 06:00 - 12:00 Uhr(nur vom 01.01. bis 30.04 und 1.10. bis 31.12.)

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

Öffnungszeiten an den Feiertagen

Fallen folgende Feiertage auf Montag bis Freitag, gelten verkürzte Öffnungszeiten:

Neujahr (01.01.)
14:00 bis 17:00 Uhr

Karfreitag
14:00 bis 17:00 Uhr

Ostersonntag
06:00 bis 22:00 Uhr

Ostermontag
14:00 bis 17:00 Uhr

Heiligabend (24.12.)
09:00 bis 12:00 Uhr

1. Weihnachtsfeiertag (25.12.)
14:00 bis 17:00 Uhr

2. Weihnachtsfeiertag (26.12.)
14:00 bis 17:00 Uhr

Silvester (31.12.)
09:00 bis 12:00 Uhr

Die oben genannte Öffnungszeiten gelten für Schiffsabfertigungen im gewerblichen Verkehr.
Ansonsten gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Rostock
IBAN:
DE76 1300 0000 0013 0010 33
BIC:
MARKDEF1130

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlungsmöglichkeiten

Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Stralsund

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG

Abfertigung von Betäubungsmitteln zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG i.V.m. § 17 BtMAHV

Abfertigung von Stoffen oder Erzeugnissen, auch Zusatzstoffen, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind (§ 2 Abs. 4 LFGB i.V.m. Art. 3 Nr. 4 VO (EG) Nr. 178/2002)
Anmerkung: Die Abfertigungsbefugnis ist derzeit für bestimmte Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen gemäß § 56 LFGB i.V.m. § 35 FuttMV auf bestimmte Zollstellen beschränkt. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und den Einzelerlassen des Referates III B 1. Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Abfertigung von Milch und Milcherzeugnissen bei Ein- und Ausfuhr (Probenziehung, Analyse und Qualitätsbewertung) (nur für Ausfuhr)

Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG, PfA)
Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB; PfH) möglich.

Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach DVO (EU) 2021/127 bzw. Anhang XI Teil A Nummern 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH)
Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

Abfertigung von Kartoffeln aus Ägypten und dem Libanon gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2011/787 sowie Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1614 (PfK)

Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2016/715 (PfZ)

Warentransporte mit Carnet TIR im Durchgangsverkehr

Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern
Stadt oder Landkreis:
Rostock
Funktion:
Grenzzollamt
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
See- oder Freihafengrenze
Hauptverkehrsart:
Schiffsverkehr (auch Fährverkehr)
COL-Referenznummer:
DE009104; DE019104
Übergeordnete Dienststelle

HZA Stralsund

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Verkehrsmittel:
Bus
Bezeichnung:
Linien 19, 45, 49
Haltestelle:
Am Seehafen

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