Hauptzollamt Stralsund Zollamt Pomellen

Allgemein

Hauptzollamt Stralsund
Zollamt Pomellen

Dienststellenschlüssel9004

An der Autobahn
17329 Nadrensee

Telefon:
03831 356-4700
Fax:
03831 356-4727
E-Mail:
poststelle.za-pomellen@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja
Hinweise zur Barrierefreiheit:
Die Dienststelle ist nur nach telefonischer Anmeldung über einen Etagenlift erreichbar. Eine automatische Türöffnung steht nicht zur Verfügung.
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 06:00 - 23:00 Uhr
      Dienstag 06:00 - 23:00 Uhr
      Mittwoch 06:00 - 23:00 Uhr
      Donnerstag 06:00 - 23:00 Uhr
      Freitag 06:00 - 23:00 Uhr
      Samstag 06:00 - 23:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 08.03.2025 - Internationaler Frauentag
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 31.10.2025 - Reformationstag
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Rostock
    IBAN:
    DE76 1300 0000 0013 0010 33
    BIC:
    MARKDEF1130

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    nur Barzahlung

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Stralsund

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
    - Traubensaft auch als offene Ware -

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Mecklenburg-Vorpommern
    Stadt oder Landkreis:
    Vorpommern-Greifswald
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Binnenland
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE009004; DE019004
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Stralsund

  • Verkehrsmittel:
    Keine Anbindung an den ÖPNV

Ausfuhr

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