Hauptzollamt Stralsund Zollamt Stralsund-Dänholm

Allgemein

Hauptzollamt Stralsund
Zollamt Stralsund-Dänholm

Dienststellenschlüssel9180

Rudenstraße 18
18439 Stralsund

Postfach 22 64
18409 Stralsund

Telefon:
03831 356-4600
Fax:
03831 356-4620
E-Mail:
poststelle.za-stralsund-daenholm@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 08:00 - 15:30 Uhr
      Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
      Mittwoch 08:00 - 15:30 Uhr
      Donnerstag 08:00 - 15:30 Uhr
      Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 08:00 - 15:30 Uhr
      Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
      Mittwoch 08:00 - 15:30 Uhr
      Donnerstag 08:00 - 15:30 Uhr
      Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 08.03.2025 - Internationaler Frauentag
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 31.10.2025 - Reformationstag
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Rostock
    IBAN:
    DE76 1300 0000 0013 0010 33
    BIC:
    MARKDEF1130

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Stralsund

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG

    Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG)
    Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB) möglich.

    Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anh. XI Teil A Nrn. 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH) Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
    - Traubensaft auch als offene Ware -

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Mecklenburg-Vorpommern
    Stadt oder Landkreis:
    Vorpommern-Rügen
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    See- oder Freihafengrenze
    Hauptverkehrsart:
    Schiffsverkehr (auch Fährverkehr)
    COL-Referenznummer:
    DE009180; DE019180
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Stralsund

  • Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linie 1
    Haltestelle:
    Dänholm-Schranke

Ausfuhr

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Kfz-Steuer

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