Hauptzollamt Singen Zollamt Neuhaus

Allgemein

Hauptzollamt Singen
Zollamt Neuhaus

Dienststellenschlüssel4102

Zollstraße 2
78176 Blumberg

Telefon:
07736 9219-0
Fax:
07736 9219-118
07736 9219-114
E-Mail:
poststelle.za-neuhaus@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja, ohne WC
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:00 - 17:30 Uhr
      Dienstag 07:00 - 17:30 Uhr
      Mittwoch 07:00 - 17:30 Uhr
      Donnerstag 07:00 - 17:30 Uhr
      Freitag 07:00 - 17:30 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 05:00 - 20:00 Uhr
      Dienstag 05:00 - 20:00 Uhr
      Mittwoch 05:00 - 20:00 Uhr
      Donnerstag 05:00 - 20:00 Uhr
      Freitag 05:00 - 20:00 Uhr
      Samstag 08:00 - 20:00 Uhr
      Sonntag 08:00 - 20:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

    Öffnungszeiten an den Feiertagen

    An Feiertagen erfolgt keine gewerbliche Warenabfertigung.
    Für die Reisendenabfertigung ist die Dienststelle von 08:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.

    Wenn der 24.12. und der 31.12. auf einen Werktag fallen, gilt:
    Für die gewerbliche Warenabfertigung hat die Dienststelle von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
    Für die Reisendenabfertigung gelten die Öffnungszeiten des jeweiligen Wochentages.

  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Villingen-Schwenningen
    IBAN:
    DE60 6940 0000 0069 0010 07
    BIC:
    MARKDEF1694

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Singen

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG

    Warentransporte mit Carnet TIR im Durchgangsverkehr

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Baden-Württemberg
    Stadt oder Landkreis:
    Schwarzwald-Baar-Kreis
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Drittlandsgrenze
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    Gegenüberliegender Staat:
    Schweiz
    Gegenüberliegende Zollstelle:
    Zollamt Schaffhausen DA Bargen
    COL-Referenznummer:
    DE004102
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Singen

  • Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linie 7278
    Haltestelle:
    Neuhaus am Randen

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