Hauptzollamt Singen Zollamt Konstanz-Industriegebiet

Allgemein

Hauptzollamt Singen
Zollamt Konstanz-Industriegebiet

Dienststellenschlüssel4002

Claude-Dornier-Straße 9
78467 Konstanz

Telefon:
07531 128269-0
Fax:
07531 128269-19
E-Mail:
poststelle.za-konstanz-industriegebiet@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
nein
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:30 - 16:00 Uhr
      Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
      Freitag 07:30 - 15:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 06.01.2025 - Heilige Drei Könige
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 19.06.2025 - Fronleichnam
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 01.11.2025 - Allerheiligen
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Villingen-Schwenningen
    IBAN:
    DE60 6940 0000 0069 0010 07
    BIC:
    MARKDEF1694

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    nur Barzahlung

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Singen

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV (nicht für Durchfuhr)

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
    - Traubensaft auch als offene Ware -

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Baden-Württemberg
    Stadt oder Landkreis:
    Konstanz
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Drittlandsgrenze
    Hauptverkehrsart:
    Eisenbahnverkehr
    Gegenüberliegender Staat:
    Schweiz
    Gegenüberliegende Zollstelle:
    Zollinspektorat Kreuzlingen-Autobahn
    COL-Referenznummer:
    DE004002; DE014002
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Singen

    Untergeordnete Dienststellen
  • Verkehrsmittel:
    Zug
    Bezeichnung:
    DB, SBB (Schweizerische Bundesbahn) und Seehas
    Haltestelle:
    Bahnhof Konstanz
    Anmerkung:
    Fußweg ca. 5 Minuten
    Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    diverse Buslinien
    Haltestelle:
    Marktstätte
    Anmerkung:
    Fußweg ca. 5 Minuten

Ausfuhr

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