Hauptzollamt Singen Zollamt Bietingen

Allgemein

Hauptzollamt Singen
Zollamt Bietingen

Dienststellenschlüssel4101

Zollstraße 35
78244 Gottmadingen

Telefon:
07734 89-0
Fax:
07734 89-102
E-Mail:
poststelle.za-bietingen@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
nein
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:00 - 22:00 Uhr
      Dienstag 07:00 - 22:00 Uhr
      Mittwoch 07:00 - 22:00 Uhr
      Donnerstag 07:00 - 22:00 Uhr
      Freitag 07:00 - 22:00 Uhr
      Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 00:00 - 23:59 Uhr
      Dienstag 00:00 - 23:59 Uhr
      Mittwoch 00:00 - 23:59 Uhr
      Donnerstag 00:00 - 23:59 Uhr
      Freitag 00:00 - 23:59 Uhr
      Samstag 00:00 - 23:59 Uhr
      Sonntag 00:00 - 23:59 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

    Öffnungszeiten an den Feiertagen

    An Feiertagen erfolgt keine gewerbliche Warenabfertigung.
    Für die Reisendenabfertigung ist die Dienststelle geöffnet.

    Wenn der 24.12. und der 31.12. auf einen Werktag fallen, gilt:
    Für die gewerbliche Warenabfertigung hat die Dienststelle von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
    Für die Reisendenabfertigung ist die Dienststelle geöffnet.

  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Villingen-Schwenningen
    IBAN:
    DE60 6940 0000 0069 0010 07
    BIC:
    MARKDEF1694

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Singen

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Keine Eröffnung von Versandverfahren mit einer angemeldeten Bestimmungszollstelle in der Schweiz oder Liechtenstein.

    Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG

    Warentransporte mit Carnet TIR im Durchgangsverkehr

    Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Baden-Württemberg
    Stadt oder Landkreis:
    Konstanz
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Drittlandsgrenze
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    Gegenüberliegender Staat:
    Schweiz
    Gegenüberliegende Zollstelle:
    Zollamt Schaffhausen DA Thayngen
    COL-Referenznummer:
    DE004101
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Singen

  • Verkehrsmittel:
    Keine Anbindung an den ÖPNV

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