Hauptzollamt Singen Zollamt Bahnhof

Allgemein

Hauptzollamt Singen
Zollamt Bahnhof

Dienststellenschlüssel4105

Güterstraße 1
78224 Singen (Hohentwiel)

Postfach 420
78204 Singen (Hohentwiel)

Telefon:
07731 8770-0
Fax:
07731 8770-30
E-Mail:
poststelle.za-singen@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
nein
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:30 - 16:00 Uhr
      Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
      Freitag 07:30 - 15:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 06.01.2025 - Heilige Drei Könige
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 19.06.2025 - Fronleichnam
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 01.11.2025 - Allerheiligen
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Villingen-Schwenningen
    IBAN:
    DE60 6940 0000 0069 0010 07
    BIC:
    MARKDEF1694

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    nur Barzahlung

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Singen

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG

    Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG)
    Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB) möglich.

    Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anh. XI Teil A Nrn. 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH) Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Baden-Württemberg
    Stadt oder Landkreis:
    Konstanz
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Drittlandsgrenze
    Hauptverkehrsart:
    Eisenbahnverkehr
    Gegenüberliegender Staat:
    Schweiz
    Gegenüberliegende Zollstelle:
    Schaffhausen
    COL-Referenznummer:
    DE004105; DE014105
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Singen

  • Verkehrsmittel:
    Zug
    Bezeichnung:
    DB, SBB (Schweizerische Bundesbahn) und Seehas
    Haltestelle:
    Singen Bahnhof
    Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    diverse Buslinien
    Haltestelle:
    Singen Bahnhof

Ausfuhr

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Kfz-Steuer

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