Hauptzollamt Saarbrücken Kontrolleinheit Flughafen Saarbrücken

Allgemein

Hauptzollamt Saarbrücken
Kontrolleinheit Flughafen Saarbrücken

Dienststellenschlüssel9305

Balthasar-Goldstein-Straße 1
66131 Saarbrücken

Telefon:
06893 835-87
Fax:
06893 835-95
E-Mail:
poststelle.za-saarbruecken-flughafen@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 09:00 - 11:00 Uhr
      Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr
      Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr
      Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr
      Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Saarbrücken
    IBAN:
    DE24 5900 0000 0059 3010 00
    BIC:
    MARKDEF1590

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Saarbrücken

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG)
    Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB) möglich.

    Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anh. XI Teil A Nrn. 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH) Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Saarland
    Stadt oder Landkreis:
    Regionalverband Saarbrücken
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Dienstort/Dienstsitz
    Dienststellenlage:
    Flughafen
    Hauptverkehrsart:
    Luftverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE009305
    Übergeordnete Dienststelle

    GZD

  • Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linie R10
    Haltestelle:
    Saarbrücken Flughafen

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