Hauptzollamt Rosenheim Zollamt Weilheim

Allgemein

Hauptzollamt Rosenheim
Zollamt Weilheim

Dienststellenschlüssel7751

Fischerried 4
82362 Weilheim i. OB

Telefon:
08031 3006-7700
Fax:
08031 3006-7799
E-Mail:
poststelle.za-weilheim@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 08:00 - 16:00 Uhr
      Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
      Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 08:00 - 16:00 Uhr
      Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
      Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 06.01.2025 - Heilige Drei Könige
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 19.06.2025 - Fronleichnam
      • 15.08.2025 - Mariä Himmelfahrt
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 01.11.2025 - Allerheiligen
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale München
    IBAN:
    DE75 7000 0000 0071 1010 02
    BIC:
    MARKDEF1700

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Rosenheim

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Bayern
    Stadt oder Landkreis:
    Weilheim-Schongau
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Binnenland
    Hauptverkehrsart:
    Eisenbahnverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE007751
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Rosenheim

  • Verkehrsmittel:
    Zug
    Haltestelle:
    Bahnhof Weilheim (Oberbay)
    Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linie 9630
    Haltestelle:
    Fischerried/AmÖferl (Bhf), Weilheim i. Ob.

Ausfuhr

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Kfz-Steuer

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