Hauptzollamt Potsdam Zollamt Flughafen Berlin Brandenburg

Allgemein

Hauptzollamt Potsdam
Zollamt Flughafen Berlin Brandenburg

Dienststellenschlüssel3703

Georg-Wulf-Straße 1
12529 Schönefeld

Zufahrt:
über die Autobahn 113, Ausfahrt 8 Flughafen Berlin-Brandenburg, bitte der Beschilderung zum Cargo-Center folgen
Telefon:
030 6091-76362 (Ausfuhr)
030 6091-76367 (Einfuhr)
030 6091-76358 (Zollabfertigung)
Fax:
030 6091-76365
E-Mail:
poststelle.za-flughafen-berlin-brandenburg@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja
Hinweise zur Barrierefreiheit:
nur in den Abfertigungsbereichen
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 06:15 - 22:00 Uhr
      Dienstag 06:15 - 22:00 Uhr
      Mittwoch 06:15 - 22:00 Uhr
      Donnerstag 06:15 - 22:00 Uhr
      Freitag 06:15 - 22:00 Uhr
      Samstag 14:15 - 22:00 Uhr
      Sonntag 14:15 - 22:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Berlin
    IBAN:
    DE89 1000 0000 0016 0010 01
    BIC:
    MARKDEF1100

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Potsdam

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Nur für Abfertigungen im Luftverkehr

    Auch zuständig für Abfertigungen, die von Personen mit Betriebsstätte auf dem Flugplatz beantragt werden

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV

    Abfertigung von Filmen, soweit für die Abgabenbemessung die Länge der Filme festzustellen ist

    Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG)
    Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB) möglich.

    Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anh. XI Teil A Nrn. 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH) Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

    Einfuhr von lebenden und toten Tieren, Teilen und Erzeugnissen davon, die einer veterinärrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen, gemäß § 29 TierGesG i.V.m. § 26 BmTierSSchV. Die an der jeweiligen Grenzkontrollstelle und Zollstelle abfertigungsfähigen Waren sind der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu entnehmen.
    Anmerkung: Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen sowie von bestimmten anderen Heimtieren zu anderen als Handelszwecken ist in begrenzter Anzahl bei allen Zollstellen an einem Einreiseort nach Artikel 34 Verordnung (EU) Nr. 576/2013 möglich.

    Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
    - Traubensaft auch als offene Ware -

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Brandenburg
    Stadt oder Landkreis:
    Dahme-Spreewald
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Flughafen
    Hauptverkehrsart:
    Luftverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE003703; DE013703
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Potsdam

  • Verkehrsmittel:
    Zug
    Bezeichnung:
    Linien FEX, RE7, RB14, RB22, IC Dresden-Rostock
    Haltestelle:
    Flughafen Berlin Brandenburg Terminal 1-2
    Verkehrsmittel:
    S-Bahn
    Bezeichnung:
    Linien S9, S45
    Haltestelle:
    Flughafen Berlin Brandenburg Terminal 1-2
    Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linien X7, X71, BER1, BER2
    Haltestelle:
    Flughafen Berlin Brandenburg Terminal 1-2
    Anmerkung:
    Expressbuslinien
    Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linien 734, 735, 736, 743
    Haltestelle:
    Flughafen Berlin Brandenburg Terminal 1-2
    Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linien N7, N7X, N36, N60
    Haltestelle:
    Flughafen Berlin Brandenburg Terminal 1-2
    Anmerkung:
    Nachtbuslinien

Ausfuhr

Die Dienststellen-Daten werden geladen...

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung