Hauptzollamt Osnabrück Zollamt Schüttorf

Allgemein

Hauptzollamt Osnabrück
Zollamt Schüttorf

Dienststellenschlüssel5351

Emslandstraße 1
48465 Schüttorf

Telefon:
0541 3301-4300
Fax:
0541 3301-4320
E-Mail:
poststelle.za-schuettorf@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 06:00 - 22:00 Uhr
      Dienstag 06:00 - 22:00 Uhr
      Mittwoch 06:00 - 22:00 Uhr
      Donnerstag 06:00 - 22:00 Uhr
      Freitag 06:00 - 22:00 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 08:00 - 16:00 Uhr
      Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
      Freitag 08:00 - 16:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 31.10.2025 - Reformationstag
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Osnabrück
    IBAN:
    DE57 2650 0000 0026 6010 05
    BIC:
    MARKDEF1265

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    nur Barzahlung

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Osnabrück - DO Nordhorn Stadtring

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Niedersachsen
    Stadt oder Landkreis:
    Grafschaft Bentheim
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Binnenland
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE005351
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Osnabrück

  • Verkehrsmittel:
    Keine Anbindung an den ÖPNV

Ausfuhr

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Kfz-Steuer

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