Hauptzollamt Nürnberg Zollamt Hafen

Allgemein

Hauptzollamt Nürnberg
Zollamt Hafen

Dienststellenschlüssel8756

Hamburger Straße 61
90451 Nürnberg

Telefon:
0911 9463-7000
0911 9463-7500 (Ausfuhr)
Fax:
0911 9463-7100
E-Mail:
poststelle.za-nuernberg-hafen@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:30 - 16:00 Uhr
      Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
      Freitag 07:30 - 14:30 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:30 - 15:30 Uhr
      Dienstag 07:30 - 15:30 Uhr
      Mittwoch 07:30 - 15:30 Uhr
      Donnerstag 07:30 - 15:30 Uhr
      Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 06.01.2025 - Heilige Drei Könige
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 19.06.2025 - Fronleichnam
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 01.11.2025 - Allerheiligen
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Nürnberg
    IBAN:
    DE25 7600 0000 0076 0010 00
    BIC:
    MARKDEF1760

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Nürnberg

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Filmen, soweit für die Abgabenbemessung die Länge der Filme festzustellen ist

    Abfertigung von Milch und Milcherzeugnissen bei Ein- und Ausfuhr (Probenziehung, Analyse und Qualitätsbewertung)

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

    Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG (Nur für Postsendungen, die durch die Deutsche Post AG zur Ausfuhr abgefertigt werden)

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Bayern
    Stadt oder Landkreis:
    Nürnberg
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Binnenland
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE008756
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Nürnberg

  • Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linie 66
    Haltestelle:
    Zollamt Hafen

Ausfuhr

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