Hauptzollamt München Zollamt Garching-Hochbrück

Allgemein

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Ausfuhr

Hauptzollamt München
Zollamt Garching-Hochbrück

Dienststellenschlüssel7602

Dieselstraße 9
85748 Garching b. München

Postfach 15 58
85743 Garching b. München

Telefon:
089 45026-3100
Fax:
0228 303-97555
E-Mail:
poststelle.za-garching@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:15 - 16:00 Uhr
      Dienstag 07:15 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 07:15 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 08:15 - 16:00 Uhr
      Freitag 07:30 - 15:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 06.01.2025 - Heilige Drei Könige
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 19.06.2025 - Fronleichnam
      • 15.08.2025 - Mariä Himmelfahrt
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 01.11.2025 - Allerheiligen
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale München
    IBAN:
    DE60 7000 0000 0070 0010 01
    BIC:
    MARKDEF1700

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA München

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Zuständigkeit des Zollamts Garching-Hochbrück für PLZ 85356 (nur das Gebiet des Flughafens München Franz-Josef Strauß betreffend):

    Zuständig für Postleitzahl 85356 bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren bzw. bei der Wiederausfuhr von Nichtunionswaren nach einem besonderen Zollverfahren (Artikel 210 b-d der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und Rats zur Festlegung des Zollkodex der Union – Unionszollkodex-) wenn,

    1) sich der Sitz des Ausführers auf dem Gebiet des Flughafens München Franz-Josef Strauß befindet (Artikel 221 Absatz 2 a der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission) und eine andere Verkehrsart als Luftverkehr und kein anderweitiger Bezug zum Luftverkehr vorliegt

    oder

    2) die Waren auf dem Gebiet des Flughafens München Franz-Josef Strauß zuständigkeitsbegründend zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden (Artikel 221 Absatz 2 b der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission)

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV (nicht für Durchfuhr)

    Abfertigung von Filmen, soweit für die Abgabenbemessung die Länge der Filme festzustellen ist

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Bayern
    Stadt oder Landkreis:
    München
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Binnenland
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE007602
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA München

  • Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Regionalbus 290 (MVV)
    Haltestelle:
    Zeppelinstraße
    Verkehrsmittel:
    U-Bahn
    Bezeichnung:
    Linie U6
    Haltestelle:
    Garching-Hochbrück

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