Hauptzollamt Lörrach Zollamt Weil am Rhein-Autobahn

Allgemein

Hauptzollamt Lörrach
Zollamt Weil am Rhein-Autobahn

Dienststellenschlüssel4055

Lustgartenstraße 1
79576 Weil am Rhein

Telefon:
07621 701-0
Fax:
07621 701-191
07621 701-290
E-Mail:
poststelle.za-weil-am-rhein-autobahn@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
nein, aber WC vorhanden
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 05:00 - 22:00 Uhr
      Dienstag 05:00 - 22:00 Uhr
      Mittwoch 05:00 - 22:00 Uhr
      Donnerstag 05:00 - 22:00 Uhr
      Freitag 05:00 - 22:00 Uhr
      Samstag 05:00 - 22:00 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 00:00 - 23:59 Uhr
      Dienstag 00:00 - 23:59 Uhr
      Mittwoch 00:00 - 23:59 Uhr
      Donnerstag 00:00 - 23:59 Uhr
      Freitag 00:00 - 23:59 Uhr
      Samstag 00:00 - 23:59 Uhr
      Sonntag 00:00 - 23:59 Uhr

    Hinweis für den gewerblichen Warenverkehr

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.
    Diese Öffnungszeiten gelten für alle dem Nachtfahrverbot in der Schweiz unterliegenden Fahrzeuge.

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

    Öffnungszeiten an den Feiertagen

    An Feiertagen erfolgt keine gewerbliche Warenabfertigung.
    Die Dienststelle ist nur für die Reisendenabfertigung geöffnet.

    Fallen folgende Feiertage auf Montag bis Freitag, gelten verkürzte Öffnungszeiten:

    06.01. - Heilige Drei Könige
    Ausfuhr: 05:00 bis 22:00 Uhr

    Fronleichnam
    Ausfuhr: 05:00 bis 13:00 Uhr

    03.10. - Tag der Deutschen Einheit
    Ausfuhr: 05:00 bis 13:00 Uhr

    01.11. - Allerheiligen
    Ausfuhr: 05:00 bis 13:00 Uhr

    24.12. und 31.12.
    Einfuhr: 05:00 bis 13:00 Uhr
    Ausfuhr: 05:00 bis 13:00 Uhr

  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Freiburg
    IBAN:
    DE43 6800 0000 0068 0010 00
    BIC:
    MARKDEF1680

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Lörrach - DO Freiburg i. Br. Sautierstraße 32

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Keine Eröffnung von gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren in Nord-Süd-Richtung

    Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV

    Abfertigung von Milch und Milcherzeugnissen bei Ein- und Ausfuhr (Probenziehung, Analyse und Qualitätsbewertung)

    Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG)
    Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB) möglich.

    Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anh. XI Teil A Nrn. 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH) Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

    Warentransporte mit Carnet TIR im Durchgangsverkehr

    Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
    - Traubensaft auch als offene Ware -

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Baden-Württemberg
    Stadt oder Landkreis:
    Lörrach
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Drittlandsgrenze
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    Gegenüberliegender Staat:
    Schweiz
    Gegenüberliegende Zollstelle:
    Zollinspektorat Basel/Weil am Rhein-Autobahn
    COL-Referenznummer:
    DE004055
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Lörrach

    Untergeordnete Dienststellen
  • Verkehrsmittel:
    S-Bahn
    Bezeichnung:
    Linie S5
    Haltestelle:
    Weil am Rhein Hauptbahnhof/Bahnhof Zentrum
    Verkehrsmittel:
    Straßenbahn
    Bezeichnung:
    Tram-Linie 8 (BVB)
    Haltestelle:
    Weil am Rhein, Riedlist/Kessel
    Verkehrsmittel:
    Straßenbahn
    Bezeichnung:
    Tram-Linie 8 (BVB)
    Haltestelle:
    Weil am Rhein Bahnhof/Zentrum

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