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Hauptzollamt Lörrach
Zollamt Weil am Rhein-Autobahn

Dienststellenschlüssel 4055

Lustgartenstraße 1

79576 Weil am Rhein

Telefon:
07621 701-0
Fax:
07621 701-191
07621 701-290
poststelle.za-weil-am-rhein-autobahn@zoll.bund.de
za-weil-am-rhein-autobahn@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
nein, aber WC vorhanden

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 05:00 - 22:00 Uhr
Dienstag 05:00 - 22:00 Uhr
Mittwoch 05:00 - 22:00 Uhr
Donnerstag 05:00 - 22:00 Uhr
Freitag 05:00 - 22:00 Uhr
Samstag 05:00 - 22:00 Uhr
Öffnungszeiten - Reisendenabfertigung
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 00:00 - 23:59 Uhr
Dienstag 00:00 - 23:59 Uhr
Mittwoch 00:00 - 23:59 Uhr
Donnerstag 00:00 - 23:59 Uhr
Freitag 00:00 - 23:59 Uhr
Samstag 00:00 - 23:59 Uhr
Sonntag 00:00 - 23:59 Uhr

Hinweis für den gewerblichen Warenverkehr

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.
Diese Öffnungszeiten gelten für alle dem Nachtfahrverbot in der Schweiz unterliegenden Fahrzeuge.

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

Öffnungszeiten an den Feiertagen

An Feiertagen erfolgt keine gewerbliche Warenabfertigung.
Die Dienststelle ist nur für die Reisendenabfertigung geöffnet.

Fallen folgende Feiertage auf Montag bis Freitag, gelten verkürzte Öffnungszeiten:

06.01. - Heilige Drei Könige
Ausfuhr: 05:00 bis 22:00 Uhr

Fronleichnam
Ausfuhr: 05:00 bis 13:00 Uhr

03.10. - Tag der Deutschen Einheit
Ausfuhr: 05:00 bis 13:00 Uhr

01.11. - Allerheiligen
Ausfuhr: 05:00 bis 13:00 Uhr

24.12. und 31.12.
Einfuhr: 05:00 bis 13:00 Uhr
Ausfuhr: 05:00 bis 13:00 Uhr

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Freiburg
IBAN:
DE43 6800 0000 0068 0010 00
BIC:
MARKDEF1680

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Lörrach - DO Freiburg i. Br. Sautierstraße 32

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Keine Eröffnung von gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren in Nord-Süd-Richtung

Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG

Abfertigung von Betäubungsmitteln zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG i.V.m. § 17 BtMAHV

Abfertigung von Stoffen oder Erzeugnissen, auch Zusatzstoffen, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind (§ 2 Abs. 4 LFGB i.V.m. Art. 3 Nr. 4 VO (EG) Nr. 178/2002)
Anmerkung: Die Abfertigungsbefugnis ist derzeit für bestimmte Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen gemäß § 56 LFGB i.V.m. § 35 FuttMV auf bestimmte Zollstellen beschränkt. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und den Einzelerlassen des Referates III B 1. Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. (beschränkt)

Abfertigung von Milch und Milcherzeugnissen bei Ein- und Ausfuhr (Probenziehung, Analyse und Qualitätsbewertung)

Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG, PfA)
Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB; PfH) möglich.

Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anhang XI Teil A Nummern 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH)
Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

Warentransporte mit Carnet TIR im Durchgangsverkehr

Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG

Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
- Traubensaft auch als offene Ware -

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Baden-Württemberg
Stadt oder Landkreis:
Lörrach
Funktion:
Grenzzollamt
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
Drittlandsgrenze
Hauptverkehrsart:
Landstraßenverkehr
Gegenüberliegender Staat:
Schweiz
Gegenüberliegende Zollstelle:
Zollinspektorat Basel/Weil am Rhein-Autobahn
COL-Referenznummer:
DE004055
Übergeordnete Dienststelle

HZA Lörrach

Untergeordnete Dienststellen

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Verkehrsmittel:
S-Bahn
Bezeichnung:
Linie S5
Haltestelle:
Weil am Rhein Hauptbahnhof/Bahnhof Zentrum
Verkehrsmittel:
Straßenbahn
Bezeichnung:
Tram-Linie 8 (BVB)
Haltestelle:
Weil am Rhein, Riedlist/Kessel
Verkehrsmittel:
Straßenbahn
Bezeichnung:
Tram-Linie 8 (BVB)
Haltestelle:
Weil am Rhein Bahnhof/Zentrum

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