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Hauptzollamt Lörrach
Zollamt Rheinfelden-Autobahn

Dienststellenschlüssel 4062DS_Barrierefreiheit_Icon_AltText

Warmbacher Straße 90

79618 Rheinfelden (Baden)

Telefon:
07621 941-8000
Fax:
07621 941-8001
07621 941-8301 (Ausfuhr)
07621 941-8101 (Einfuhr)
poststelle.za-rheinfelden-autobahn@zoll.bund.de
za-rheinfelden-autobahn@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
ja

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 04:45 - 22:00 Uhr
Dienstag 04:45 - 22:00 Uhr
Mittwoch 04:45 - 22:00 Uhr
Donnerstag 04:45 - 22:00 Uhr
Freitag 04:45 - 22:00 Uhr
Öffnungszeiten - Reisendenabfertigung
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 07:00 - 23:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 23:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 23:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 23:00 Uhr
Freitag 07:00 - 23:00 Uhr
Samstag 07:00 - 23:00 Uhr
Sonntag 07:00 - 23:00 Uhr

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

Öffnungszeiten an den Feiertagen

Fallen folgende Feiertage auf Montag bis Freitag, gelten verkürzte Öffnungszeiten:

06.01. - Heilige Drei Könige
Ausfuhr: 07:00 bis 17:00 Uhr
Transitausfuhr: 04:45 bis 21:45 Uhr

03.10. - Tag der Deutschen Einheit
Ausfuhr: 07:00 bis 13:00 Uhr
Transitausfuhr: 04:45 bis 13:00 Uhr

01.11. - Allerheiligen
Ausfuhr: 07:00 bis 13:00 Uhr
Transitausfuhr: 04:45 bis 13:00 Uhr

24.12. und 31.12.
Einfuhr: 07:30 bis 12:00 Uhr
Ausfuhr: 07:00 bis 12:00 Uhr
Transitabfertigung und Leerfahrzeuge: 05:00 bis 12:00 Uhr

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Freiburg
IBAN:
DE43 6800 0000 0068 0010 00
BIC:
MARKDEF1680

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Lörrach - DO Freiburg i. Br. Sautierstraße 32

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG

Abfertigung von Betäubungsmitteln zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG i.V.m. § 17 BtMAHV

Abfertigung von Stoffen oder Erzeugnissen, auch Zusatzstoffen, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind (§ 2 Abs. 4 LFGB i.V.m. Art. 3 Nr. 4 VO (EG) Nr. 178/2002)
Anmerkung: Die Abfertigungsbefugnis ist derzeit für bestimmte Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen gemäß § 56 LFGB i.V.m. § 35 FuttMV auf bestimmte Zollstellen beschränkt. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und den Einzelerlassen des Referates III B 1. Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. (beschränkt)

Warentransporte mit Carnet TIR im Durchgangsverkehr

Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
- Traubensaft auch als offene Ware -

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Baden-Württemberg
Stadt oder Landkreis:
Lörrach
Funktion:
Grenzzollamt
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
Drittlandsgrenze
Hauptverkehrsart:
Landstraßenverkehr
Gegenüberliegender Staat:
Schweiz
Gegenüberliegende Zollstelle:
Zollinspektorat Rheinfelden-Autobahn
COL-Referenznummer:
DE004062
Übergeordnete Dienststelle

HZA Lörrach

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Verkehrsmittel:
Zug
Haltestelle:
Rheinfelden Bahnhof
Anmerkung:
Es halten verschiedende Züge des Regional- und Fernverkehrs sowie Busse am Rheinfeldener Bahnhof.
Verkehrsmittel:
Bus
Bezeichnung:
Linie 84
Haltestelle:
Rheinfelden, Weiherfeld

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