Öffnungszeiten Übersicht
Öffnungszeiten - allgemein
Öffnungszeiten - Reisendenabfertigung
Customs Office List
(COL) der Europäischen Kommission
Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.
Feiertage
Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.
Öffnungszeiten an den Feiertagen
Fallen folgende Feiertage auf Montag bis Freitag, gelten verkürzte Öffnungszeiten:
06.01. - Heilige Drei Könige
Ausfuhr: 07:00 bis 17:00 Uhr
Transitausfuhr: 04:45 bis 21:45 Uhr
03.10. - Tag der Deutschen Einheit
Ausfuhr: 07:00 bis 13:00 Uhr
Transitausfuhr: 04:45 bis 13:00 Uhr
01.11. - Allerheiligen
Ausfuhr: 07:00 bis 13:00 Uhr
Transitausfuhr: 04:45 bis 13:00 Uhr
24.12. und 31.12.
Einfuhr: 07:30 bis 12:00 Uhr
Ausfuhr: 07:00 bis 12:00 Uhr
Transitabfertigung und Leerfahrzeuge: 05:00 bis 12:00 Uhr
Abfertigung
Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen
Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG
Abfertigung von Betäubungsmitteln zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG i.V.m. § 17 BtMAHV
Abfertigung von Stoffen oder Erzeugnissen, auch Zusatzstoffen, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind (§ 2 Abs. 4 LFGB i.V.m. Art. 3 Nr. 4 VO (EG) Nr. 178/2002)
Anmerkung: Die Abfertigungsbefugnis ist derzeit für bestimmte Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen gemäß § 56 LFGB i.V.m. § 35 FuttMV auf bestimmte Zollstellen beschränkt. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und den Einzelerlassen des Referates III B 1. Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. (beschränkt)
Warentransporte mit Carnet TIR im Durchgangsverkehr
Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
- Traubensaft auch als offene Ware -