Hauptzollamt Kiel Zollamt Lübeck Abfertigungsstelle Hafen

Allgemein

Hauptzollamt Kiel
Zollamt Lübeck
Abfertigungsstelle Hafen

Dienststellenschlüssel6332

Seelandstraße 15
23569 Lübeck

Telefon:
0451 707528-0
Fax:
0451 707528-50
E-Mail:
poststelle.abfst-luebeck-hafen@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
nein
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 06:00 - 23:59 Uhr
      Dienstag 06:00 - 23:59 Uhr
      Mittwoch 06:00 - 23:59 Uhr
      Donnerstag 06:00 - 23:59 Uhr
      Freitag 06:00 - 23:59 Uhr
      Samstag 06:00 - 23:59 Uhr
      Sonntag 06:00 - 23:59 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Hamburg
    IBAN:
    DE87 2000 0000 0020 2010 02
    BIC:
    MARKDEF1200

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Kiel

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG

    Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG)
    Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB) möglich.

    Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anh. XI Teil A Nrn. 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH) Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

    Warentransporte mit Carnet TIR im Durchgangsverkehr

    Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Schleswig-Holstein
    Stadt oder Landkreis:
    Lübeck, Hansestadt
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Abfertigungsstelle (ohne AbfSt R)
    Dienststellenlage:
    See- oder Freihafengrenze
    Hauptverkehrsart:
    Schiffsverkehr (auch Fährverkehr)
    COL-Referenznummer:
    DE006332; DE016332
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Kiel - ZA Lübeck

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