Hauptzollamt Kiel Zollamt Kiel

Allgemein

Hauptzollamt Kiel
Zollamt Kiel

Dienststellenschlüssel6207

Gutenbergstraße 22 - 24
24223 Schwentinental

Postfach 23 80
24022 Kiel

Telefon:
0431 6639-0
Fax:
0431 6639-402
E-Mail:
poststelle.za-kiel@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
nein
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 06:00 - 18:00 Uhr
      Dienstag 06:00 - 18:00 Uhr
      Mittwoch 06:00 - 18:00 Uhr
      Donnerstag 06:00 - 18:00 Uhr
      Freitag 06:00 - 18:00 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 06:00 - 18:00 Uhr
      Dienstag 06:00 - 18:00 Uhr
      Mittwoch 06:00 - 18:00 Uhr
      Donnerstag 06:00 - 18:00 Uhr
      Freitag 06:00 - 18:00 Uhr
      Samstag 06:00 - 16:00 Uhr
      Sonntag 06:00 - 16:00 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 06:00 - 18:00 Uhr
      Dienstag 06:00 - 18:00 Uhr
      Mittwoch 06:00 - 18:00 Uhr
      Donnerstag 06:00 - 18:00 Uhr
      Freitag 06:00 - 18:00 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:00 - 17:30 Uhr
      Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr
      Freitag 07:00 - 16:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

    Öffnungszeiten an den Feiertagen

    Die Dienststelle hat während der Sommersaison (01.04. bis 30.09.) an Feiertagen geöffnet.

  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Hamburg
    IBAN:
    DE87 2000 0000 0020 2010 02
    BIC:
    MARKDEF1200

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Kiel

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV

    Abfertigung von Milch und Milcherzeugnissen bei Ein- und Ausfuhr (Probenziehung, Analyse und Qualitätsbewertung)

    Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG)
    Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB) möglich.

    Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anh. XI Teil A Nrn. 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH) Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

    Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Schleswig-Holstein
    Stadt oder Landkreis:
    Plön
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    See- oder Freihafengrenze
    Hauptverkehrsart:
    Schiffsverkehr (auch Fährverkehr)
    COL-Referenznummer:
    DE006207; DE016207
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Kiel

    Untergeordnete Dienststellen

Ausfuhr

Die Dienststellen-Daten werden geladen...

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung