Hauptzollamt Gießen Zollamt Marburg

Allgemein

Hauptzollamt Gießen
Zollamt Marburg

Dienststellenschlüssel3452

Ernst-Giller-Straße 2
35039 Marburg

Telefon:
0641 4959-0
Fax:
0641 4959-1199
E-Mail:
poststelle.za-marburg@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja
Hinweise zur Barrierefreiheit:
Aufzug an der Gebäuderückseite sowie Sprechanlage vorhanden
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:00 - 15:45 Uhr
      Dienstag 07:00 - 15:45 Uhr
      Mittwoch 07:00 - 15:45 Uhr
      Donnerstag 07:00 - 15:45 Uhr
      Freitag 07:00 - 14:30 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:15 - 15:00 Uhr
      Dienstag 07:15 - 15:00 Uhr
      Mittwoch 07:15 - 15:00 Uhr
      Donnerstag 07:15 - 15:00 Uhr
      Freitag 07:15 - 14:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 19.06.2025 - Fronleichnam
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Frankfurt am Main
    IBAN:
    DE94 5000 0000 0050 0010 05
    BIC:
    MARKDEF1500

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Gießen - ZA Bad Hersfeld

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV (nicht für Durchfuhr)

    Abfertigung von Filmen, soweit für die Abgabenbemessung die Länge der Filme festzustellen ist

    Abfertigung von Milch und Milcherzeugnissen bei Ein- und Ausfuhr (Probenziehung, Analyse und Qualitätsbewertung)

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Hessen
    Stadt oder Landkreis:
    Marburg-Biedenkopf
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Binnenland
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE003452
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Gießen

  • Verkehrsmittel:
    Zug
    Bezeichnung:
    RB 41-42, RE 98, IC 2370
    Haltestelle:
    Hauptbahnhof

Ausfuhr

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Kfz-Steuer

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