Hauptzollamt Frankfurt am Main Kontrolleinheit Flughafen Überwachung Frankfurt am Main

Allgemein

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Kontrolleinheit Flughafen
Überwachung Frankfurt am Main

Dienststellenschlüssel3307

Hahnstraße 68 - 70
60528 Frankfurt am Main

Telefon:
069 690-20139
Fax:
069 690-58547
E-Mail:
poststelle.hza-ffm@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Frankfurt am Main
    IBAN:
    DE13 5000 0000 0050 0010 08
    BIC:
    MARKDEF1500

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Frankfurt am Main

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV

    Abfertigung von Filmen, soweit für die Abgabenbemessung die Länge der Filme festzustellen ist

    Einfuhr von lebenden und toten Tieren, Teilen und Erzeugnissen davon, die einer veterinärrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen, gemäß § 29 TierGesG i.V.m. § 26 BmTierSSchV. Die an der jeweiligen Grenzkontrollstelle und Zollstelle abfertigungsfähigen Waren sind der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu entnehmen.
    Anmerkung: Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen sowie von bestimmten anderen Heimtieren zu anderen als Handelszwecken ist in begrenzter Anzahl bei allen Zollstellen an einem Einreiseort nach Artikel 34 Verordnung (EU) Nr. 576/2013 möglich.

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
    - Traubensaft auch als offene Ware -

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Hessen
    Stadt oder Landkreis:
    Frankfurt am Main, Stadt
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Dienstort/Dienstsitz
    Dienststellenlage:
    Flughafen
    Hauptverkehrsart:
    Luftverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE003307
    Übergeordnete Dienststelle

    GZD

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