Hauptzollamt Frankfurt am Main Zollamt Fracht Abfertigungsstelle IPZ (Internationales Postzentrum)

Allgemein

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Zollamt Fracht
Abfertigungsstelle IPZ (Internationales Postzentrum)

Dienststellenschlüssel3305

Cargo City SüdGebäude 537
60549 Frankfurt am Main

Telefon:
069 690-71052
069 690-71519 (Ausfuhr)
E-Mail:
poststelle.za-ffm-flughafen@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 06:00 - 22:00 Uhr
      Dienstag 06:00 - 22:00 Uhr
      Mittwoch 06:00 - 22:00 Uhr
      Donnerstag 06:00 - 22:00 Uhr
      Freitag 06:00 - 22:00 Uhr
      Samstag 06:00 - 22:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

    Öffnungszeiten an den Feiertagen

    An folgenden Tagen gelten verkürzte Öffnungszeiten:

    01.01. - Neujahr
    geschlossen

    Samstag vor Ostern
    06:00 bis 14:15 Uhr

    24.12. - Heilig Abend
    06:00 bis 14:15 Uhr

    25.12. - 1. Weihnachtsfeiertag
    geschlossen

    31.12. - Silvester
    06:00 bis 14:15 Uhr

  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Frankfurt am Main
    IBAN:
    DE13 5000 0000 0050 0010 08
    BIC:
    MARKDEF1500

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Frankfurt am Main

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Nur für Sendungen, die die Deutsche Post AG gestellt (nur Ausfuhr)

    Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG (Nur für Postsendungen, die durch die Deutsche Post AG abgefertigt werden - kein Publikumsverkehr -)

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Hessen
    Stadt oder Landkreis:
    Frankfurt am Main, Stadt
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Abfertigungsstelle (ohne AbfSt R)
    Dienststellenlage:
    Flughafen
    Hauptverkehrsart:
    Postverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE003305

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