Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Reisholz

Allgemein

Hauptzollamt Düsseldorf
Zollamt Reisholz

Dienststellenschlüssel2607

Bublitzer Straße 25
40599 Düsseldorf

Telefon:
0211 2101-2600
0211 2101-2654 (Ausfuhr)
0211 2101-2653 (Einfuhr)
0211 2101-2652 (Postabfertigung)
Fax:
0211 2101-2633
E-Mail:
poststelle.za-reisholz@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja
Hinweise zur Barrierefreiheit:
Besucherparkplätze sind vorhanden
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 08:00 - 15:00 Uhr
      Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr
      Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr
      Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
      Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 19.06.2025 - Fronleichnam
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 01.11.2025 - Allerheiligen
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Düsseldorf
    IBAN:
    DE80 3000 0000 0030 0010 00
    BIC:
    MARKDEF1300

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Düsseldorf

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Nordrhein-Westfalen
    Stadt oder Landkreis:
    Düsseldorf, Stadt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Binnenland
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE002607
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Düsseldorf

  • Verkehrsmittel:
    S-Bahn
    Bezeichnung:
    Linie S6
    Haltestelle:
    Reisholz S-Bahnhof
    Anmerkung:
    Fußweg ca. 10 Minuten

Ausfuhr

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Kfz-Steuer

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