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Zuständigkeit der Dienststelle wählen

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Hauptzollamt Dortmund
Zollamt Gelsenkirchen

Dienststellenschlüssel 8052

Uferstraße 1

45881 Gelsenkirchen

Telefon:
0209 9402-0
Fax:
0209 9402-200
poststelle.za-gelsenkirchen@zoll.bund.de
za-gelsenkirchen@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
nein

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 07:15 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:15 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:15 - 16:00 Uhr
Donnerstag 07:15 - 16:00 Uhr
Freitag 07:15 - 15:00 Uhr
Öffnungszeiten - Abholung von Postsendungen
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 07:15 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:15 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:15 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:15 - 15:00 Uhr
Freitag 07:15 - 14:30 Uhr

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

Übersicht der Feiertage
  • 01.01.2024 - Neujahr
  • 29.03.2024 - Karfreitag
  • 31.03.2024 - Ostersonntag
  • 01.04.2024 - Ostermontag
  • 01.05.2024 - Maifeiertag
  • 09.05.2024 - Christi Himmelfahrt
  • 19.05.2024 - Pfingstsonntag
  • 20.05.2024 - Pfingstmontag
  • 30.05.2024 - Fronleichnam
  • 03.10.2024 - Tag der Deutschen Einheit
  • 01.11.2024 - Allerheiligen
  • 24.12.2024 - Heiligabend
  • 25.12.2024 - 1. Weihnachtstag
  • 26.12.2024 - 2. Weihnachtstag
  • 31.12.2024 - Silvester

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Dortmund
IBAN:
DE97 4400 0000 0044 0010 00
BIC:
MARKDEF1440

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlungsmöglichkeiten

Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Dortmund

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG (nur für den Eisenbahnverkehr mit der Schweiz)

Abfertigung von Betäubungsmitteln zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG i.V.m. § 17 BtMAHV (nicht für Durchfuhr)

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Stadt oder Landkreis:
Gelsenkirchen, Stadt
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
Binnenland
Hauptverkehrsart:
Landstraßenverkehr
COL-Referenznummer:
DE008052
Übergeordnete Dienststelle

HZA Dortmund

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Verkehrsmittel:
Bus
Bezeichnung:
Linien 380, 381
Haltestelle:
Freiligrathstraße
Verkehrsmittel:
Bus
Bezeichnung:
Linien 380, 381
Haltestelle:
In der Leuchte
Verkehrsmittel:
Straßenbahn
Bezeichnung:
Linie 302
Haltestelle:
Stadthafen

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