Hauptzollamt Dortmund Zollamt Gelsenkirchen

Allgemein

Hauptzollamt Dortmund
Zollamt Gelsenkirchen

Dienststellenschlüssel8052

Uferstraße 1
45881 Gelsenkirchen

Telefon:
0209 9402-0
Fax:
0209 9402-200
E-Mail:
poststelle.za-gelsenkirchen@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
nein
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:15 - 16:00 Uhr
      Dienstag 07:15 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 07:15 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 07:15 - 16:00 Uhr
      Freitag 07:15 - 15:00 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:15 - 15:00 Uhr
      Dienstag 07:15 - 15:00 Uhr
      Mittwoch 07:15 - 15:00 Uhr
      Donnerstag 07:15 - 15:00 Uhr
      Freitag 07:15 - 14:30 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 19.06.2025 - Fronleichnam
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 01.11.2025 - Allerheiligen
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Dortmund
    IBAN:
    DE97 4400 0000 0044 0010 00
    BIC:
    MARKDEF1440

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Dortmund

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG (nur für den Eisenbahnverkehr mit der Schweiz)

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV (nicht für Durchfuhr)

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Nordrhein-Westfalen
    Stadt oder Landkreis:
    Gelsenkirchen, Stadt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Binnenland
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE008052
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Dortmund

  • Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linien 380, 381
    Haltestelle:
    Freiligrathstraße
    Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linien 380, 381
    Haltestelle:
    In der Leuchte
    Verkehrsmittel:
    Straßenbahn
    Bezeichnung:
    Linie 302
    Haltestelle:
    Stadthafen

Ausfuhr

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Kfz-Steuer

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