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Hauptzollamt Dortmund
Zollamt Flughafen

Dienststellenschlüssel 8131DS_Barrierefreiheit_Icon_AltText

Giselherstraße 16

44319 Dortmund

Telefon:
0231 229285-17
Fax:
0231 229285-10
poststelle.za-dortmund-flughafen@zoll.bund.de
za-flughafen-dortmund@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
ja

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 07:15 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:15 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:15 - 16:00 Uhr
Donnerstag 07:15 - 16:00 Uhr
Freitag 07:15 - 15:00 Uhr

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

Übersicht der Feiertage
  • 01.01.2024 - Neujahr
  • 29.03.2024 - Karfreitag
  • 31.03.2024 - Ostersonntag
  • 01.04.2024 - Ostermontag
  • 01.05.2024 - Maifeiertag
  • 09.05.2024 - Christi Himmelfahrt
  • 19.05.2024 - Pfingstsonntag
  • 20.05.2024 - Pfingstmontag
  • 30.05.2024 - Fronleichnam
  • 03.10.2024 - Tag der Deutschen Einheit
  • 01.11.2024 - Allerheiligen
  • 24.12.2024 - Heiligabend
  • 25.12.2024 - 1. Weihnachtstag
  • 26.12.2024 - 2. Weihnachtstag
  • 31.12.2024 - Silvester

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Dortmund
IBAN:
DE97 4400 0000 0044 0010 00
BIC:
MARKDEF1440

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Dortmund

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anhang XI Teil A Nummern 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH)
Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG (mit Veterinärabfertigung)

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Stadt oder Landkreis:
Dortmund, Stadt
Funktion:
Grenzzollamt
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
Flughafen
Hauptverkehrsart:
Luftverkehr
COL-Referenznummer:
DE008131
Übergeordnete Dienststelle

HZA Dortmund

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