Hauptzollamt Darmstadt Zollamt Wiesbaden

Allgemein

Hauptzollamt Darmstadt
Zollamt Wiesbaden

Dienststellenschlüssel3202

Rheingaustraße 190 - 196
65203 Wiesbaden

Postfach 12 07 36
65085 Wiesbaden

Telefon:
06151 9180-2888
Fax:
06151 9180-2905
E-Mail:
poststelle.za-wiesbaden@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
ja
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:00 - 15:15 Uhr
      Dienstag 07:00 - 15:15 Uhr
      Mittwoch 07:00 - 15:15 Uhr
      Donnerstag 07:00 - 15:15 Uhr
      Freitag 07:00 - 14:30 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 19.06.2025 - Fronleichnam
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Frankfurt am Main
    IBAN:
    DE16 5000 0000 0050 8010 10
    BIC:
    MARKDEF1500

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Darmstadt

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV (nur für Einfuhren des BKA)

    Abfertigung von Filmen, soweit für die Abgabenbemessung die Länge der Filme festzustellen ist

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Hessen
    Stadt oder Landkreis:
    Wiesbaden, Landeshauptstadt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Binnenland
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE003202
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Darmstadt

  • Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linien 9, 39
    Haltestelle:
    Glarusstraße

Ausfuhr

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Kfz-Steuer

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