Hauptzollamt Bremen Zollamt Flughafen

Allgemein

Hauptzollamt Bremen
Zollamt Flughafen

Dienststellenschlüssel2301

Hanna-Kunath-Straße 14
28199 Bremen

Zugang:
Hanna-Kunath-Straße 14
28199 Bremen
Telefon:
0421 5154-0
Fax:
0421 5154-2800
E-Mail:
poststelle.za-bremen-flughafen@zoll.bund.de
Hinweise zur Nutzung
Barrierefreie Dienststelle:
nein, aber Aufzug vorhanden
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 08:00 - 16:00 Uhr
      Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
      Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 05:30 - 21:30 Uhr
      Dienstag 05:30 - 21:30 Uhr
      Mittwoch 05:30 - 21:30 Uhr
      Donnerstag 05:30 - 21:30 Uhr
      Freitag 05:30 - 21:30 Uhr
      Samstag 05:30 - 21:30 Uhr
      Sonntag 05:30 - 21:30 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

    Öffnungszeiten an den Feiertagen

    Die Frachtabfertigung bleibt an Feiertagen geschlossen.

  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Oldenburg
    IBAN:
    DE52 2800 0000 0028 0010 03
    BIC:
    MARKDEF1280

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Oldenburg

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Auch zuständig für Abfertigungen von Waren, die im Landstraßenverkehr befördert werden und deren Bestimmungsziel das Gelände des Flughafens Bremen ist

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV

    Abfertigung von Filmen, soweit für die Abgabenbemessung die Länge der Filme festzustellen ist

    Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Bremen
    Stadt oder Landkreis:
    Bremen, Stadt
    Funktion:
    Grenzzollamt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Flughafen
    Hauptverkehrsart:
    Luftverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE002301
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Bremen

  • Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linie 52
    Haltestelle:
    Flughafen
    Verkehrsmittel:
    Straßenbahn
    Bezeichnung:
    Linie 6
    Haltestelle:
    Flughafen

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