Hauptzollamt Berlin Zollamt Marzahn

Allgemein

Hauptzollamt Berlin
Zollamt Marzahn

Dienststellenschlüssel2101

Hellersdorfer Weg 35
12689 Berlin

Barrierefreie Dienststelle:
nein
Hinweise zur Barrierefreiheit:
Ein barrierefreier Zugang befindet sich auf der Rückseite des Hauses (Parkplatz).
    • Wochentag Uhrzeit Ergänzungen
      Montag 07:45 - 16:00 Uhr
      Dienstag 07:45 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 07:45 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
      Freitag 07:45 - 14:30 Uhr

    Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

    Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

    Öffnungszeiten in der COL

    Feiertage

    Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

      • 01.01.2025 - Neujahr
      • 08.03.2025 - Internationaler Frauentag
      • 18.04.2025 - Karfreitag
      • 20.04.2025 - Ostersonntag
      • 21.04.2025 - Ostermontag
      • 01.05.2025 - Maifeiertag
      • 08.05.2025 - 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa
      • 29.05.2025 - Christi Himmelfahrt
      • 08.06.2025 - Pfingstsonntag
      • 09.06.2025 - Pfingstmontag
      • 03.10.2025 - Tag der Deutschen Einheit
      • 24.12.2025 - Heiligabend
      • 25.12.2025 - 1. Weihnachtstag
      • 26.12.2025 - 2. Weihnachtstag
      • 31.12.2025 - Silvester
  • Bankverbindung

    Institut:
    Bundesbank Filiale Berlin
    IBAN:
    DE65 1000 0000 0010 0010 13
    BIC:
    MARKDEF1100

    Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
    Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

    Zahlungsmöglichkeiten

    Bar- und Kartenzahlung (electronic cash, girocard sowie MasterCard, Maestro, VISA (inkl. Electron))

    Zahlstelle

    Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

    HZA Berlin

  • Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

    Abfertigung von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG, § 2 Abs. 4 KCanG, §§ 18 Abs. 2 und 14 MedCanG i.V.m. § 17 BtMAHV

    Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

  • Wissenswertes

    Bundesland:
    Berlin
    Stadt oder Landkreis:
    Berlin, Stadt
    Dienststellenart:
    Zollamt (ohne Zollamt R)
    Dienststellenlage:
    Binnenland
    Hauptverkehrsart:
    Landstraßenverkehr
    COL-Referenznummer:
    DE002101
    Übergeordnete Dienststelle

    HZA Berlin

  • Verkehrsmittel:
    Bus
    Bezeichnung:
    Linie X69
    Haltestelle:
    Köthener Straße

Ausfuhr

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Kfz-Steuer

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