Aus Drittländern: Einfuhrabgaben - Regelfall Die folgenden Einfuhrabgaben können für Ihre Ware erhoben werden: Zoll: Jede Ware hat einen eigenen Zollsatz Einfuhrumsatzsteuer: Entspricht der Mehrwertsteuer in Höhe von 7 oder 19 Prozent Verbrauchsteuern: Werden auf hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee erhoben. Sachwert bis 150 €: Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern Sachwert der Sendung über 150 €: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch: Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke, Tabak und Tabakwaren sowie Parfüms und Eau de Toilette.