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Einfuhrabgaben - Regelfall

Einfuhrabgaben - Regelfall

Bildbeschreibung

Aus Drittländern:
Einfuhrabgaben - Regelfall

Die folgenden Einfuhrabgaben können für Ihre Ware erhoben werden:

  • Zoll: Jede Ware hat einen eigenen Zollsatz
  • Einfuhrumsatzsteuer: Entspricht der Mehrwertsteuer in Höhe von 7 oder 19 Prozent
  • Verbrauchsteuern: Werden auf hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee erhoben.
  1. Sachwert der Sendung bis 22 €:
    Verbrauchsteuern
  2. Sachwert der Sendung über 22 € bis 150 €:
    Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern
  3. Sachwert der Sendung über 150 €:
    Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern

Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch: Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke, Tabak und Tabakwaren sowie Parfüms und Eau de Toilette.

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